
Zu den Kennzeichnungsrechten zählen der Name einer natürlichen Person, z.B. 'Klaus Mustermann', § 12 BGB, §§ 1 und 5 MarkenG, der Name einer juristischen Person, z.B. 'Volkswagen AG', § 12 BGB, §§ 1 und 5 MarkenG, § 17 HGB, der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betrei...
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