
ist das durch Kauf erworbene Gut. Es wird im Mittelalter teilweise anders behandelt als das durch Erbschaft erlangte Gut.Heusler, A., Institutionen des deutschen Privatrechts, Bd. 2 1886, 58, 199
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kaufgut, des -es, plur. die -güter, im gemeinen Leben, für die Handlung bestimmtes Gut, d. i. Waaren. Es. 23, 18 S. Kaufen II.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_574
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