
Seit 1987 besteht in Österreich Katalysatorpflicht, d.h. Autos seit 1. 1. 1987 mussten alle Neuwagen über 1500 cm³, seit 1. 1. 1988 auch alle übrigen neuen Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor mit einem Katalysator ausgestattet sein. Die Einführung des Katalysators führte zur Reduktion gesundheitsgefährdender Stoffe in Fahrzeugabgasen: Kohlenmon.....
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