
Kastvogt (mhd. kastvoget, castenvoit; mlat. advocatus granariorum). In süddeutschen, österreichischen und schweizerischen Urkunden seit 1130 belegter Titel des Hauptvogts (advocatus principalis) eines Klosters oder Stifts. Er übte die Schirmherrschaft, hatte die Gerichtsbarkeit inne, überwachte die ...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
(historisch) Ein auf das Alemannische zurückgehender mittelalterlicher Titel. Er bezeichnet einen weltlichen Feudalherren, der die Schutzaufsicht über ein Kloster oder Stift ausübte. Der durch Abgaben entlohnte Kastvogt übernahm Aufgaben im Bereich von Wirtschaftsführung und Gerichtsbarkeit.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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