Kastenamt Bedeutung

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Kastenamt

Kastenamt Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kastenamt, des -es, plur. die -ämter, in einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, ein Amt, d. i. Collegium mehrerer Personen, welche zur Verwaltung gewisser Einkünfte bestimmt sind S. 2) Kasten 3.
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