[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kammerschreiber, des -s, plur. ut nom. sing ein Schreiber bey einer fürstlichen Finanz-Kammer; ingleichen bey einem jeden Collegio oder einer jeden Expedition, welche den Nahmen eines Kammer führet.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_247
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