[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Kammerjungfer, plur. die -n, eine Jungfer, d i. unverheirathete Frauensperson, welche ihre Herrschaft in ihren Zimmern bedienet, und besser gehalten wird, als ein Kammermädchen; zum Unterschiede von einer Hausjungfer, welche die Haushaltung führet. Ehedem die Gürtelmagd. Im Scherze und...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_225
Keine exakte Übereinkunft gefunden.