[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kammerheitzer, des -s, plur. ut nom. sing ein geringer Bedienter an Höfen, welcher die fürstlichen Wohnzimmer heitzet, zum Unterschiede von dem Stabenheitzer für die Kammerleute. Ingleichen ein Bedienter, welcher die Zimmer einer Finanz-Kammer, oder eines Kammergerichtes heitzet.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_220
Keine exakte Übereinkunft gefunden.