
Kammergut (auch Kameralgut) oder Tafelgut hießen die Teile des Landes, über die der Landesfürst unmittelbar verfügen konnte. Über die aus jenen Gütern zu ziehenden Einkünfte konnte der Landesherr ohne Mitwirkung der Ständeordnung verfügen. Sie wurden von seiner Kammer – so hieß die landesherrliche Finanzbehörde – verwaltet. Die Kamm...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Kammergut

(Tafelgut, Domänen) ist in der frühen Neuzeit die Gesamtheit der Einkünfte der Kammer. Streitig ist im 17. Jh. und 18. Jh.,
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kammergut, des -es, plur. die -güter, ein dem Landesherren zum Behuf seines Hofstaates, seiner Tafel u.s.f. gehöriges Gut, welches unter der Aufsicht seiner Finanz-Kammer stehet; ein Domänen-Gut Tafelgut. Große Güter dieser Art sind unter dem Nahmen der landesfürstlichen Ämter, Vog...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_218

Kammergut, Domäne [< lateinisch], historisches Recht: Bezeichnung für ein im unmittelbaren Besitz des Landesherrn befindliches, durch eine Finanzverwaltung (Kammer) verwaltetes (Staats-)Gut (im Unterschied zum Krongut (Königsgut), das zur Privatschatulle des Landesherrn zählte). Der Begri...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Kammergut , s. Domäne.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.