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Kammergut Logo #42000 Kammergut (auch Kameralgut) oder Tafelgut hießen die Teile des Landes, über die der Landesfürst unmittelbar verfügen konnte. Über die aus jenen Gütern zu ziehenden Einkünfte konnte der Landesherr ohne Mitwirkung der Ständeordnung verfügen. Sie wurden von seiner Kammer – so hieß die landesherrliche Finanzbehörde – verwaltet. Die Kamm...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kammergut

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Kammergut Logo #42015(Tafelgut, Domänen) ist in der frühen Neuzeit die Gesamtheit der Einkünfte der Kammer. Streitig ist im 17. Jh. und 18. Jh.,
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Kammergut Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kammergut, des -es, plur. die -güter, ein dem Landesherren zum Behuf seines Hofstaates, seiner Tafel u.s.f. gehöriges Gut, welches unter der Aufsicht seiner Finanz-Kammer stehet; ein Domänen-Gut Tafelgut. Große Güter dieser Art sind unter dem Nahmen der landesfürstlichen Ämter, Vog...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_218

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Kammergut Logo #42134Kammergut, Domäne [< lateinisch], historisches Recht: Bezeichnung für ein im unmittelbaren Besitz des Landesherrn befindliches, durch eine Finanzverwaltung (Kammer) verwaltetes (Staats-)Gut (im Unterschied zum Krongut (Königsgut), das zur Privatschatulle des Landesherrn zählte). Der Begri...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Kammergut Logo #42295Kammergut , s. Domäne.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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