[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kammergraf, des -en, plur. die -en, eine ehedem übliche Benennung einer den kaiserlichen Einkünften, wenigstens einiger Arten, vorgesetzten Person. Besonders führten diesen Nahmen diejenigen, welche den kaiserlichen und königlichen Bergwerken vorausgesetzet waren, so wie der oberste V...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_217
Keine exakte Übereinkunft gefunden.