[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kammerbothe, des -n, plur. die -n, ein Bothe, welcher bey einer Finanz-Kammer in Diensten stehet, und von derselben verschickt wird. Ingleichen, der bey einem Kammergerichte als Bothe in Pflichten stehet; vollständiger der Kammergerichtsbothe. Zu den Zeiten der Fränkischen Könige waren...
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