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Kalumnieneid

Kalumnieneid Logo #42015(Gefährdeeid, Schikaneeid, lat. iuramentum [N.] calumniae) ist der im römischen Zivilprozessrecht (Formularverfahren) sichtbare Eid der Parteien und ihrer Advokaten, das Verfahren nicht rechtsmissbräuchlich zu führen. Justinian (527-565) macht ihn zur Prozessvoraussetzung. Der K. wird nach einer frühen Erwähnung im Jahre 1186 mit dem römisch...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Kalumnieneid Logo #42295Kalumnieneid , s. Gefährdeeid.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Kalumnieneid Logo #42871Eid der Prozessparteien in Zivil- und Strafprozessen, in dem sie schwören, den Prozess nicht böswillig zu führen. Im römischen Prozessrecht zwingend vorgeschrieben; in Deutschland im Reichskammergerichtsprozess seit dem 16. Jahrhundert.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/kalumnieneid
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