
Als Kalifat ({arS|خلافة|d=ḫilāfa}) bezeichnet man die Herrschaft, das Amt oder das Reich eines Kalifen, also eines „Nachfolgers“ oder „Stellvertreters des Gesandten Gottes“ (arabisch {ar|خليفة رسول الله}, DMG ḫalīfat rasūl Allāh). Es stellt somit eine islamische Regierungsform dar, bei der säkulare, also weltlich...
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Kalifat (arab. khilâfa). Bezeichnung für die weltlich-religiöse Herrschaft im Islam. Der Amtsträger ist der Kalif (khalîfa = »Nachfolger«, »Stellvertreter«), der auch »Vertreter des Gesandten Gottes [d.i. Muhammad]« (khalîfat rasûl Allâh), »Fürst der Gläubigen« (amîr al-mu'minîn) oder »Vorb...
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Herrschaftsbereich des Kalifen
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42599

politisch-religiöses Nachfolgeamt des Propheten Mohammed ( Kalif ).
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