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Justizbeitreibungsordnung

Justizbeitreibungsordnung Logo #42000 Nach der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) vom 11. März 1937 werden in Deutschland unter anderem Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder und Gerichtskosten beigetrieben (§ 1 Abs. 1 JBeitrO). Sie gilt für die Justizbehörden des Bundes und der Länder teils als Bundesrecht unmittelbar, teils deshalb, weil sie durch Gesetze der L
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Justizbeitreibungsordnung

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Justizbeitreibungsordnung Logo #42134Justizbeitreibungsordnung, Verordnung vom 11. 3. 1937, die die Einziehung von Justizverwaltungsabgaben, besonders der Gerichtskosten, aber auch der Zwangs- und Ordnungsgelder, Geldbußen und Geldstrafen regelt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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