
Jurisdiktionsnorm (abgekürzt JN) ist in Österreich der Name des Gesetzes, welches die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in Zivilrechtssachen regelt. Es ist neben der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Außerstreitgesetz die wichtigste Rechtsquelle im Erkenntnisverfahren des Zivilverfahrensrechts. == Gl...
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ist in Österreich das Gesetz über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 1. 8. 1895.Baltl- Kocher
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Jurisdiktionsnorm, das österreichische Gesetz vom 1. 8. 1895, das die Ausübung der Zivilgerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen regelt.
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österreichisches Gesetz vom 1. 8. 1895, regelt die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; bestimmt den Instanzenzug.
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