
Junger Volljähriger ist in Deutschland nach {§|7|sgb_8|juris} Abs. 1 Nr. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) „wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“. Ein junger Volljähriger gehört zu den im SGB VIII definierten jungen Menschen. == Siehe auch == == Literatur == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Junger_Volljähriger
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