
Jugendschutzsachen, Strafsachen, die Straftaten Erwachsener an Kindern oder Jugendlichen oder Verstöße gegen Jugendschutz- oder Jugenderziehungsbestimmungen zum Gegenstand haben. Für Jugendschutzsachen sind neben den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten auch die Jugendgerichte zustän...
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Mit Jugendschutzsachen werden Strafverfahren bezeichnet bei denen Jugendliche Opfer sind. Diese Verfahren werden unabhängig vom Alter des Täters vor den Jugendgerichten geführt, da man diesen Kompetenz im Umgang mit den jugendlichen Opfern und Zeugen zutraut.
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