
Jugendarrest ist ein im deutschen Jugendstrafrecht als Folge einer Jugendstraftat vorgesehenes Zuchtmittel ({§|13|jgg|juris|text=§ 13 Abs. 2 Nr. 3} Jugendgerichtsgesetz – JGG), mit dessen Anordnung und Vollzug einem jugendlichen Straftäter eindringlich bewusst werden soll, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat – wenn ei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarrest

Jugend
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Jugendarrest ist das schärfste Zuchtmittel im Jugendstrafrecht. Die nächste Stufe ist die Jugendstrafe. Der Arrest ist im Gegensatz zur Jugendstrafe keine Strafe, daher wird er nicht im Strafregister sondern nur im Erziehungsregister vermerkt. Der Jugendarrest kann als Freizeitarrest bis zu zwei Wochen, als Kurzarrest bis zu vier Tagen und al...
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https://www.lexexakt.de/glossar/jugendarrest.php

Zuchtmittel des Jugendstrafrechts, besteht als Freiheitsentziehung in den Formen Freizeitarrest (am Wochenende), Kurzarrest (2 – 6 Tage) und Dauerarrest (1 – 4 Wochen). Der Jugendarrest soll vor Augen führen, dass man für Unrecht einzustehen hat.
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