
(lat. venia [F.] aetatis) ist die Mündigmachung durch Erklärung. Sie kommt aus dem römischen Recht, erscheint im 13. Jh. und steht zunächst allein dem Kaiser zu. Mit der Aufnahme des römischen Rechts seit dem Spätmittelalter wird die römischrechtliche Einrichtung der (lat.) venia (F.) aetatis vollständig aufgenommen. Als Volljährigkeitserk...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Jahrgebung, plur. die -en, ein noch in den Rechten hin und wieder übliches Wort, diejenige Handlung zu bezeichnen, da ein unmündiger von der Obrigkeit für mündig erkläret, und ihm die ihm noch fehlenden Jahre von derselben gleichsam gegeben werden; Venia aetatis.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_5_0_117

Jahrgebung, historisches Wortgut, Volljährigkeitserklärung.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Jahrgebung (Großjährigkeitserklärung), die Erteilung der Venia aetatis (s. Alter, S. 420).
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.