
Maßgröße des Erfolgs in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung. Übersteigen die Aufwendung die Erträge eines Geschäftsjahres, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag (negatives Ergebnis). Das positive Ergebnis wird als Jahresüberschuß bezeichnet.
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Der Jahresfehlbetrag ist ein negativer Jahresüberschuss, also ein Verlust. siehe auch >>> Jahresüberschuss, >>> Gewinn- und Verlustrechnung.
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Der Jahresfehlbetrag ist ein Begriff der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GUV) von Kapitalgesellschaften sowie der Bilanz. Der Fehlbetrag ergibt sich als Überschuss der Aufwendungen über die Erträge, es ist also der erwirtschaftete Verlust eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahrs.
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Der Jahresfehlebtrag versteht sich als der Betrag, um den die Aufwendungen eines Unternehmens im Laufe eines Geschäftsjahres seine Erträge übersteigen. Der Fehlbetrag wird durch die Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und führt in der Bilanz des betreffenden Geschäftsjahres zu einer Verringerung...
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Übersteigen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthaltenen Aufwendungen die Erträge, so ist ein Jahresfehlbetrag auszuweisen. Im Steuerrecht wird dieser Fehlbetrag Verlust bezeichnet.
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Übersteigen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthaltenen Aufwendungen die Erträge, so ist ein Jahresfehlbetrag auszuweisen. Im Steuerrecht wird dieser Fehlbetrag Verlust bezeichnet.
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Ein negatives Jahresergebnis (Verlust) wird auch Jahresfehlbetrag genannt.
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