
Privatbankier s werden hins. des nach § 9 PublG einzureichenden und bekannt zu machenden Jahresabschluss es wesentliche Erleichterungen zugestanden, die darauf abzielen, einen weiter gehenden Einblick in die Vermögensund Ertragslage als bei Kapitalgesellschaft en zu vermeiden. Daher brauchen Privatbankier s ledigl. die Bilanz einschl. Anlage mit....
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