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Jahresabschlussprüfung

Jahresabschlussprüfung Logo #42000 Die Jahresabschlussprüfung ist eine auf den Jahresabschluss eines Unternehmens bezogene Wirtschaftsprüfung. Die Jahresabschlussprüfung ist in der Theorie der Vergleich eines Ist-Objektes mit einem Soll-Objekt. Das Ist-Objekt ist dabei der vom Unternehmen aufgestellte Jahresabschluss, das Soll-Objekt das auf Grundlage der dokumentierten realen S...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Jahresabschlussprüfung

Jahresabschlussprüfung

Jahresabschlussprüfung Logo #42090Die Jahresabschlussprüfung betrifft mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, also alle GmbHs und AGs in einer entsprechenden Größenordnung. Geprüft werden Jahresabschluss und Lagebericht von fachkundigen Abschlussprüfern, in der Regel sind das Wirtschaftsprüfer. Diese erstellen einen Prüfungsber...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/J/Jahresabschlusspruefung.htm

Jahresabschlussprüfung

Jahresabschlussprüfung Logo #42047Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Größe sind gesetzlich verpflichtet ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen. Andernfalls kann der JA nicht festgestellt werden und somit kann die Verwendung des Gewinns nicht vollzogen werden. Die Jahresabschlussprüfung wird von Wirtschaftsprüfern durchgeführt und fü...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Jahresabschlussprüfung

Jahresabschlussprüfung Logo #42811Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Größe sind gesetzlich verpflichtet ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen. Andernfalls kann der JA nicht festgestellt werden und somit kann die Verwendung des Gewinns nicht vollzogen werden. Die Jahresabschlussprüfung wird von Wirtschaftsprüfern durchgeführt und fü...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Jahresabschlussprüfung

Jahresabschlussprüfung Logo #42880Siehe auch: Abschlussprüfung (1) Für große und mittelgroße Kapitalgesellschaft en (§316 I HGB) und Unternehmen , die unter das PublG (§6 I HGB) fallen, besteht Prüfungspflicht . Der Jahresabschluss kann erst nach Durchführung der Jahresabschlussprüfung festgestellt werden (§316 I 2 HGB; Feststellung). Gegenstand der Jahresabschlussprüfu....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/jahresabschlusspruefung/jahresabsc
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