
Die Aufwendungen für die Erstellung seines Jahresabschlusses oder seiner Einnahmenüberschussrechnung kann der Unternehmer als Betriebsausgabe zum Abzug bringen. Dabei ist jedoch entscheidend, wann diese Aufwendungen tatsächlich bezahlt werden. Betriebsausgaben mindern bei nicht bilanzierenden Unternehmen erst zum Zeitpunkt der Bezahlung den Gewi...
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https://www.betriebsausgabe.de/jahresabschlusskosten-62.html
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