
Das ius respondendi ex auctoritate principis (wörtlich „Recht, mit kaiserlicher Autorität Antwort zu geben“) wurde im Römischen Recht vom Kaiser an einzelne Juristen delegiert, die dadurch legitimiert waren, in Rechts- und Gesetzesanfragen stellvertretend für den Kaiser zu antworten. Das Rechtswesen im antiken Rom erfuhr durch diese Staats...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_respondendi
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