
Interzession (lateinisch intercedere – dazwischen treten) nennt man im Zivilrecht das Eintreten für die Schuld eines anderen. Beispiele hierfür sind die Bürgschaft und die Schuldübernahme. Im alten Rom bezeichnet intercessio außerdem das Recht eines Amtsinhabers – z. B. eines Volkstribuns –, die Anordnungen seines Kollegen rückgängig ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Interzession
[Völkerrecht] - Der Begriff Interzession bezeichnet im Bereich des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen üblicherweise Aktivitäten eines Staates zur Einwirkung auf die inneren oder äußeren Angelegenheiten eines anderen Staates, die nicht mit Zwang oder der Androhung von Zwang verbunden sind. Solche Maßnahm...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Interzession_(Völkerrecht)

Interzession die, das Eintreten für eine fremde Schuld durch Eingehen einer Verbindlichkeit, z. B. ûbernahme einer Bürgschaft.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Interzession (lat.), die ûbernahme einer fremden Verpflichtung (obligatio) durch Rechtsgeschäft. Durch die I. kann der bisherige Schuldner befreit werden (private I.) oder neben dem, welcher interzediert hat (dem Interzedenten), verhaftet bleiben (kumulative I.). Hauptfall der privativen I. ist die Expromission (s. d.), eine Art der Novation, wel...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

der Eintritt für die Verbindlichkeit eines anderen, z. B. als Bürgschaft.
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https://www.wissen.de//lexikon/interzession
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