
Interkalarfrüchte: im katholischen Kirchenrecht die Einkünfte erledigter Pfründen von der Erledigung an bis zu ihrer Wiederbesetzung. Diese Zwischenzeitsfrüchte, auf welche früher die Bischöfe, zum Teil sogar der Papst bisweilen Ansprüche erhoben, traten früher dem Vermögensstock der Pfründe hinzu, wenn sie nicht, wie in manchen Ländern...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Interkalarfrüchte

Interkalarfrüchte , im katholischen Kirchenrecht die Einkünfte erledigter Pfründen von der Erledigung an bis zu ihrer Wiederbesetzung. Diese Zwischenzeitsfrüchte, auf welche früher die Bischöfe, ja selbst der Papst, unter Umständen Ansprüche erhoben, treten jetzt dem Vermögensstock der Pfründe hinzu, wenn sie nicht, wie in manchen Länder...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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