
. Die I. hat die Aufgabe, für die ökonomischen Bedürfnisse der Schutztruppe zu sorgen, die dazu dienenden Einichtungen zu verwalten und die bestimmungsmäßige Benutzung der letzteren sowie die Verwendung der Geldmittel innerhalb ihres Geschäftskreises zu überwachen. Zu ihren Dienstobliegenheiten gehö...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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