
Die Institutionskennzeichen (kurz: IK) sind eindeutige, neunstellige Zahlen, mit deren Hilfe Abrechnungen im Bereich der deutschen Sozialversicherung einrichtungsübergreifend abgewickelt werden können. Hierbei erhalten alle Einrichtungen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erbringen, auf Antrag ein IK. Damit ist die Grundlage der Abr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Institutionskennzeichen

Das Institutionskennzeichen (IK) ist eine eindeutige neunstellige Ziffernfolge für die Abrechnung und den Schriftverkehr zwischen den Leistungserbringern und den Trägern der Sozialversicherung. Alle Vertragspartner, die Leistungen für die Sozialversicherung erbringen (z.B. Krankenhäuser), erhalten ein IK.
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