
Insolvenzgläubiger sind nach der Legaldefinition von {§|38|inso|juris} InsO diejenigen Gläubiger, die gegen den Insolvenzschuldner eine Forderung haben, die schon vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet war. Die Insolvenzgläubiger können nach der Verfahrenseröffnung ihre Forderung nur noch im Insolvenzverfahren ve...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzgläubiger

Mit Insolvenzgläubiger wird gemäß § 38 InsO bezeichnet, wer zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat und nicht Massegläubiger ist. Die Gesamtheit der Insolvenzgläubiger wird durch die Verteilung des sich aus der Verwertung Insolvenzmasse ergebenden Erlöses befriedigt. Reich...
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https://www.lexexakt.de/glossar/insolvenzglaeubiger.php

alle persönlichen Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch (Insolvenzforderung) an den Schuldner haben. Zu ihrer gemeinschaftlichen gleichmäßigen Befriedigung dient die Insolvenzmasse. Sämtliche Insolvenzgläubiger bilden die Gläubigerversammlung. Vermögensrechtliche Klagen d...
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https://www.wissen.de//lexikon/insolvenzglaeubiger
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