[Achtung: Schreibweise von 1811] Friedlich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Geneigt, Frieden und Ruhe mit andern zu unterhalten, und in dieser Neigung gegründet. Ein friedlicher Mensch. Auch das friedlichste Würmchen beißt, wenn man es treten will. Ein friedlicher Vergleich. Sich friedlich stellen, 2 Macc 5, 25. Friedli...
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Eine Versammlung ist nicht mehr friedlich i.S.v. Art. 8 I GG, wenn ein gewalttätiger o. aufrührerischer Verlauf angestrebt ist o. eintritt. Gewalttätig: Aggressive, nicht unerhebliche körperl. Einwirkung auf Personen o. Sachen; Sitzblockaden reichen nicht. Aufrührerisch: Aktiver gewaltsamer Widerstand gg. rm handelnde Volls...
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