
Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen, welche die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Mit der Insolvenzanfechtung verwandt ist die Anfechtung Gläubiger benachteiligender Rechtshandlungen außerhalb des Insolvenzverfahrens nach dem Anfechtungsgesetz. == Anfechtung nach der Insolvenzor...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzanfechtung

Es besteht die Gefahr, daß vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Insolvenzmasse durch den Schuldner geschmälert wird Die Insolvenzanfechtung bezeichnet das Recht des Insolvenzverwalters, sowohl bestimmte Rechtshandlungen des Schuldners als auch mit ihm vorgenommene Rechtsgeschäfte zum Nachte...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/I/Insolvenzanfechtung.htm

Insolvenzanfechtung, Insolvenzverfahren.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Es besteht die Gefahr, daß vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Insolvenzmasse durch den Schuldner geschmälert wird Die Insolvenzanfechtung bezeichnet das Recht des Insolvenzverwalters, sowohl bestimmte Rechtshandlungen des Schuldners als auch mit ihm vorgenommene Rechtsgeschäfte zum Nachteil der Insolvenzgläubiger, die kurz vor oder ...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/I/Insolvenzanfechtung.html

Rechtshandlungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen; anfechtbar nach §§ 129 ff. Insolvenzordnung. – Entsprechende Vorschriften in §§ 27 ff. der österreichischen Konkursordnung und in Art. 285 ff. des schweizerischen Bundesgesetzes über Schuldb...
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