
Ein Insichgeschäft ist ein Begriff aus dem Recht Deutschlands. Es liegt vor, wenn jemand ein Rechtsgeschäft entweder im eigenen Namen (Selbstkontraktion) oder im Namen eines von ihm Vertretenen (Doppelvertretung) mit sich selbst als Vertreter eines Dritten abschließt. Gemäß {§|181|bgb|juris} BGB sind derartige Geschäfte nur zulässig, wenn ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Insichgeschäft

Rechtsgeschäft, das eine Person mit sich selbst vornimmt. Es ist unmöglich, dass jemand gegen sich selbst Rechte und Pflichten begründet. Im Rahmen der Stellvertretung ist aber denkbar, dass eine Person im Namen eines Dritten als Stellvertreter mit sich selbst ein Rechtsgeschäft...
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Insichgeschäft, Rechtsgeschäft, das ein Stellvertreter im Namen des Vertretenen mit sich selbst im eigenen Namen oder mit sich als Vertreter eines Dritten vornimmt. Beispiel: Der Vormund vermietet eine dem Mündel gehörende Wohnung an sich selbst. Wegen der Gefahr der Interessenkollision sind Insichg...
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Von einem Insichgeschäft spricht man, wenn ein Vertreter bei Vertragesschluss auf zwei Seiten steht. D.h. wenn er entweder für den Vertretenen mit sich selbst ein Geschäft abschliesst, oder wenn er als Vertreter zweier Personen für diese ein Geschäft abschliesst. Beispiel 1: A ist Vertreter des B der einen Kfz-Handel besitzt. A der sein gebrau...
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