
Die Insichbeurlaubung ist ein Sonderfall des Beamtenrechts, der sich aus § 4 Abs. 3 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (PostPersRG) ergibt. Die Nachfolgeorganisationen der Deutschen Bundespost haben viele Beamte übernehmen müssen. Bei der Insichbeurlaubung ruht die Verpflichtung zur Amtsausübun...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Insichbeurlaubung
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