
Bank, die mit Einzug ( Inkasso ) von Wertpapiere n aller Art, vor allem Scheck s, Wechsel n, Zins- und Dividendenscheinen, ferner Geldsorten usw. beauftragt ist. Die Gutschrift des Gegenwertes auf dem Konto des einliefernden Kunden erfolgt i. d. R. nach Eingang des Betrages, teilw. auch schon vorher, dann jedoch »Eingang vorbehalten« (E.v.). Ge.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/inkassobank/inkassobank.htm
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