
Inhaberaktien stellen den Großteil der in Deutschland gehandelten Aktien dar. Die Bezeichnung quot;Inhaber' bezieht sich darauf, daß der Inhaber der Aktie alle mit ihr verbundenen Rechte (Dividendenanspruch, Stimmrecht) wahrnehmen kann. Inhaberaktien sind deshalb leicht übertragbar.
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https://boersenlexikon.faz.net/inhabera.htm
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