
Als Ingenieurbauwerke bezeichnet die DIN 1076 Brücken, Tunnel, Trogbauwerke, Stützbauwerke mit mindestens 1,5 Meter sichtbarer Höhe, Lärmschutzwände mit mindestens 2 Meter sichtbarer Höhe und Bauwerke, für die ein statischer Einzelstandsicherheitsnachweis erforderlich ist, wie z.B. Regenrückhaltebecken und Schachtbauwerke. Die Honorarordnu...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieurbauwerk
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