
Die Informationsfreiheit ist bereits im Grundgesetz garantiert, insofern ist der Name I. zumindest missverständlich. Angesichts der Realität aber wird er zur Phrase: Das Gesetz soll den Zugang zu staatlichen Informationen zur Regel machen, die Verweigerung zur Ausnahme. Im Jahr 2008 aber wurden v...
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https://www.zeit.de/online/2009/04/neusprech-schaeuble-lexikon
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