
Individualisierungsprinzip, allgemeiner Grundsatz des Sozialrechts, nach dem bei der Ausgestaltung von Rechten und Pflichten die persönlichen Verhältnisse des Leistungsberechtigten, sein Bedarf und seine Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind (§ 33 SGB I).
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