
in pẹctore , katholisches Kirchenrecht: Rechtsterminus, ausdrückend, dass der Papst bei Ernennungen (z. B. von Kardinälen) aus bestimmten (politischen) Gründen die Namen der Ernannten zunächst nicht bekannt gibt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der lateinische Ausdruck »in pectore« (vom Lateinischen: in pectore - in der Brust, im Herzen) wird bei Kardinälen gebraucht, die zwar vom Papst ernannt wurden, aber deren Name aus Sicherheitsgründen geheim gehalten wird (bspw. aufgrund von Christenverfolgung im Herkunftsland des entsprechenden Kardinals).
Gefunden auf
https://www.kathweb.de/lexikon-kirche-religion/i/in-pectore.html
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