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In jus rapére Bedeutung
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In jus rapére
In jus rapére (in jus vocare, lat.), bei den Römern die Aufforderung des Klägers an den Beklagten, vor dem Prätor zu erscheinen, um einen Rechtsstreit anhängig zu machen.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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