
Ein "In camera"-Verfahren (lat. in camera für in der Kammer, also „geheim“) ist nach deutschem Recht ein besonderes Zwischenverfahren im Verwaltungsprozess, in dem die Geheimhaltungsbedürftigkeit im Gerichtsverfahren erheblicher Informationen überprüft wird. Dabei lässt sich das Gericht Informationen (Unterlagen, Akten usw.) vorlegen, d.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/In-camera-Verfahren
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