
Ein imperatives Mandat ist ein Mandat, bei dem ein Abgeordneter an inhaltliche Vorgaben der von ihm Vertretenen gebunden ist. Damit kann sowohl der Bindungszwang von Delegierten an ihn entsendende Partei-Vereinsgliederungen, als auch der des Abgeordneten an den direkten Willen des wählenden Bürgers gemeint sein. Folgt er nicht der Linie der ihn ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Imperatives_Mandat

I.M. bezeichnet die (in D nach Art.38 Abs.1 GG nicht zulässige) Bindung von Abgeordneten an bestimmte Weisungen und Aufträge (z.B. seitens der Partei oder Fraktion) oder die Festlegung auf ein bestimmtes Abstimmungsverhalten (z.B. seitens der Wählerschaft).
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

ịmperatives Mandat, die Bindung des (abrufbaren) Abgeordneten an Aufträge der Wähler oder seiner Partei; eine Forderung des Rätesystems. Das deutsche GG (Artikel 38 Absatz 1) sieht im Gegensatz dazu das freie Mandat vor.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Abgeordneter ist ausschließlich willenloses Sprachrohr seiner Par- tei und entscheidet nicht entsprechend Art. 38 I 2 GG ausschließlich nach seiner eigenen Überzeugung und seinem eigenen Gewissen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
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