Hypothekenklausel Bedeutung

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Hypothekenklausel

Hypothekenklausel Logo #42719(negative) negative Versprechen eines Hypothekarschuldners gegenüber dem Gläubiger, ohne dessen Zustimmung keine Grundpfandrechte zugunsten eines Dritten zu errichten und bestehende Grundpfandrechte auf seinen Immobilienbesitz nicht zu erhöhen. In der Regel wird die negative Hypothekenklausel schriftlich vereinbart.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719
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