[Achtung: Schreibweise von 1811] Hunzen, verb. reg. act. welches nur in den niedrigen Sprecharten in einigen Zusammensetzungen üblich ist, wo es eine doppelte Bedeutung hat. 1) Einen harten, mit Schmähungen begleiteten Verweis geben, in dem zusammen gesetzten aushunzen, w. S. 2) Verderben, in dem Zeitworte verhunzen, w. S....
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_3_3683
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