[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Holzwaare, plur. die -n. 1) Holz oder aus Holz zubereitete Dinge, als eine Waare betrachtet. Mit Holzwaaren handeln. 2) In Westphalen werden die Nutzungen aus dem Holze einer Holzmark, die Holzwaare genannt; im Gegensatze der Erdwaare, wohin die übrigen Nutzungen gerechnet werden.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_3_3213
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