[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Holzgräserey, plur. inus. in der Landwirthschaft, die Gräserey in einem Holze oder Walde, d. i. das Abschneiden, die Nutzung des in demselben wachsenden Grases, und das Recht, selbiges zu nutzen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_3_3126