[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hofschatzmeister, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Höfen, ein Schatzmeister, welcher das zum Behufe des Hofes und Hofstaates nöthige Geld in seiner Verwahrung und Berechnung hat. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2951