[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hofkeller, des -s, plur. ut nom. sing ein Keller zum Behuf eines fürstlichen Hofes. Daher die Hofkellerey, die sämmtlichen dabey angestellten Bedienten, der Hofkellner oder Hofkellermeister, welcher dem Hofkeller zunächst vorgesetzet ist, und so ferner.
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