[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hofjäger, des -s, plur. ut nom. sing ein Jäger, welcher in unmittelbaren Diensten eines fürstlichen Hofes ist, sich in dem Gefolge des Hofes befindet, und noch von einem Leibjäger, welcher zunächst um die Person des Herren ist, unterschieden wird.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2895
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