[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hofherr, des -en, plur. die -en, der Herr oder Besitzer eines adeligen Hofes. Besonders in Westphalen, der Besitzer eines Herrenhofes, der Grund- und Eigenthumsherr eines Hofhörigen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2889